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Preisliste solitäre Kurzzeitpflege

Die solitäre Kurzzeitpflege ermöglicht Pflegebedürftigen die Inanspruchnahme professioneller Pflege in unserem Pflegeheim bei einem Eigenanteil von lediglich 23,12 € pro Tag (gilt für Landeskinder Niedersachsens) zum Beispiel

  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • im Anschluss an eine Rehabilitation
  • bei einer vorübergehenden Veränderung des Gesundheitszustandes
  • mit erhöhtem Pflegebedarf
  • oder auch um pflegende Angehörige zu entlasten.

Ab 01.01.2021 sind folgende Vergütungssätze mit den Kostenträgern vereinbart, vorausgesetzt der Pflegegast kommt aus der Häuslichkeit in die Kurzzeitpflegeeinrichtung:

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflegekosten/Tag 73,31 € 89,49 € 106,35 € 113,91 €
Ihr Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung 23,12 € 23,12 € 23,12 € 23,12 €
Investitionskosten 17,32 € 17,32 € 17,32 € 17,32 €
Gesamt/Tag 113,57 € 129,93 € 146,79 € 154,35 €
Ihr Eigenanteil/Tag 23,12 € 23,12 € 23,12 € 23,12 €
Mögliche Verweildauer (bei 1.612€) 22 Tage 18 Tage 15 Tage 14 Tage

Abweichend davon ist für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 4, die unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in die Kurzzeitpflege aufgenommen werden, ein Zuschlag in Höhe der Differenz zum vereinbarten Pflegesatz des nächsthöheren Pflegegrades für die Dauer des Kurzzeitpflegeaufenthalts mit den Pflegekassen vereinbart.

Ab 01.01.2021 sind folgende Vergütungssätze mit den Kostenträgern vereinbart, für den Fall, dass der Kurzzeitpflegegast aus dem Krankenhaus in die solitäre Kurzzeitpflege kommt:

Pflegegrad 2 3 4 5
Pflegekosten/Tag 89,49 € 106,35 € 113,91 € 113,91 €
Ihr Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung 23,12 € 23,12 € 23,12 € 23,12 €
Investitionskosten 17,32 € 17,32 € 17,32 € 17,32 €
Gesamt/Tag 129,93 € 146,79 € 154,35 € 154,35 €
Ihr Eigenanteil/Tag 23,12 € 23,12 € 23,12 € 23,12 €
Mögliche Verweildauer (bei 1.612€) 18 Tage 15 Tage 14 Tage 14 Tage

Die Pflegekasse übernimmt bis zu einer max. Höhe von 1.612,00 € die Pflegekosten (PG 2-5). Die Investitionskosten werden vom Land Niedersachsen übernommen, sofern der Pflegegast hier wohnhaft ist. Eine Abrechnung erfolgt über den jeweils zuständigen Landkreis.

Ihr Eigenanteil beträgt dann lediglich 23,12 € pro Tag für Unterkunft und Verpflegung (PG 2-5) (zzgl. evtl. Pflegekosten bei Überschreiten der Fördergrenze von 1.612,00 €)

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